Neues aus dem Rathaus
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Bundestagswahl am 23.02.2025
icon.crdate13.01.2025
Hinweise zur Briefwahl
Am 23.02.2025 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Vorbereitungen bei der Gemeindeverwaltung zur Durchführung der Wahl laufen auf Hochtouren. In Kürze erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung in Ihren Briefkasten.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Zur Bundestagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per Internet oder per E-Mail) oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht möglich.
Der Wahlschein kann hier beantragt werden.
Beim Aufrufen des Links gelangen Sie auf ein Erfassungsformular des kommunalen Rechenzentrums Komm.ONE. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen stet es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandadresse senden zu lassen. Bitte beachten Sie, die relativ kurze Frist der Briefwahl und eine mögliche Verzögerung bei der Postzustellung.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlschein auch mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hierbei bereits hinterlegt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet zur Bearbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch die Amtsbotin zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)neckarwestheim.deeinen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnungsanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Wahlorganisation unter Tel.: 07133/184-14.
Bitte beachten Sie:
Wir erhalten die für die Briefwahlunterlagen notwendigen Stimmzettel erst im Laufe der ersten Februarhälfte 2025, d.h. Sie erhalten daher Ihre Unterlagen erst ab ca. Mitte Februar 2025 zugestellt, auch wenn Sie Ihren Antrag schon deutlich früher gestellt haben. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und bedanken uns jetzt schon für Ihre Geduld.
Unsere Empfehlung: Wegen der sehr kurzen Zeit bis zum Wahltag raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen und elektronischen oder persönlichen Antragstellung. Achten Sie bitte auf eine möglichst frühzeitige Rückübermittlung Ihres Wahlbriefes bzw. Aufgabe zur Post, insbesondere bei entlegenen Orten. Dies gilt besonders für Wahlbriefe, die im Ausland aufgegeben werden; diese müssen von Ihnen freigemacht und längere Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Eine Zustellgarantie gibt es leider nicht.
Damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig bis zum Ende der allgemeinen Wahlzeit am 23.02.2025 um 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingeht, empfehlen wir Ihnen, diesen nach Möglichkeit persönlich abzugeben bzw. in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 1, in Neckarwestheim einzuwerfen. Nutzen Sie bei der persönlichen Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen mit Wahlschein auch die Möglichkeit, sofort an Ort und Stelle zu wählen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Weitere Hinweise finden Sie in unserer Sonderrubrik Bundestagswahl 2025.