Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Neckarwestheim

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Neues aus dem Rathaus

Neckarwestheim hat viel zu bieten - auf diesen Seiten finden Sie die neuesten Nachrichten aus unserer Gemeinde. Mit unserer Kommunal-App können Sie unsere Gemeinde außerdem überall mit hinnehmen und auf Entdeckungstour gehen. Das Angebot reicht u.a. von Infos zur Gemeinde und zum Rathaus, Neuigkeiten, Events und Wetter bis hin zu Firmen, Vereinen und der Mängelmeldung.

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Landtagswahl am 08.03.2026

icon.crdate21.01.2026

Hinweise zur Wahl

Am 8. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtages von Baden-Württemberg statt. Die Gemeinde Neckarwestheim ist in den Wahlkreis Nr. 19 Eppingen eingeteilt. 

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass der Wahlberechtigte in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Zuständig hierfür ist das jeweilige Bürgermeisteramt.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zur Landtagswahl zusammengestellt.

Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl

Alle Informationen zum Kreiswahlausschuss finden Sie auf der Homepage des Landkreises Heilbronn.

Briefwahl per Internet oder QR-Code beantragen

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Gerne können Sie Ihre Briefwahlunterlagen über folgenden Link beantragen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch unsere Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)neckarwestheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Lange-Alber, Telefonnummer: 07133/184-14 oder Frau Henn, Telefonnummer: 07133/184-15

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen:
Zur Landtagswahl 2026 wird es keine durch das Land beauftragte Sonderzuführung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG geben, weder am Samstag vor der Wahl noch am Wahlsonntag. Die Auslieferung der Wahlbriefe am Samstag vor der Wahl erfolgt im üblichen Auslieferungsverfahren. Bitte reichen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück. Am sichersten geht dies durch Einwurf in den Rathausbriefkasten.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die
Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026

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