Neues aus dem Rathaus
Neckarwestheim hat viel zu bieten - auf diesen Seiten finden Sie die neuesten Nachrichten aus unserer Gemeinde. Mit unserer Kommunal-App können Sie unsere Gemeinde außerdem überall mit hinnehmen und auf Entdeckungstour gehen. Das Angebot reicht u.a. von Infos zur Gemeinde und zum Rathaus, Neuigkeiten, Events und Wetter bis hin zu Firmen, Vereinen und der Mängelmeldung.
Die App finden Sie unter folgenden Links in den Stores:
Google Play Store
iTunes von Apple
Bericht der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 25.02.2026, 19:20 Uhr bis 20:02 Uhr im Ratssaal des Rathauses
1. Bürgerfragestunde
In der Bürgerfragestunde hat jeder Einwohner die Möglichkeit, Fragen über allgemein interessierende kommunale Angelegenheiten zu stellen oder Stellungnahmen hierüber abzugeben. In der Sitzung wurden keine Fragen der Bürgerschaft gestellt.
2. Haushaltsplan 2026
- Beratung und Beschlussfassung
Im Haushaltsplan werden alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des Jahres zusammengestellt. Der Gemeinderat berät über die Bereitstellung der finanziellen und personellen Mittel für die Erfüllung der geplanten Aufgaben. Die Verwaltung hat den diesjährigen Haushaltsplan am 28. Januar in das Gremium eingebracht. Mittlerweile fand die Beratung des Haushaltsplans in den Fraktionen statt, woraus sich noch die ein oder andere Fragestellung ergab. Der Vorsitzende beantwortete in der Sitzung Fragen zu den Themenbereichen Musikschule Lauffen und Umgebung, die Personalkostenanteile in der Medienwelt und die Kosten der letzten Jahre im Feldwegsanierungsbereich. Insgesamt sei der Haushalt 2026, wie bei der Entwurfseinbringung erläutert, einer der schlechtesten Haushalte der letzten Jahrzehnte. Man müsse die nächsten zwei bis drei Haushaltsjahre abwarten, um durch die Anpassung der Umlagen ein weiteres Fazit für die Zukunft ziehen zu können.
Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung wird entsprechend Anlage 1 erlassen.
2. Die mittelfristige Finanzplanung mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm wird beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 sind dem Landratsamt Heilbronn vorzulegen. Soweit erforderlich, wird um die entsprechenden Genehmigungen gebeten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Zweckverband „Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim“
- Entwurf Bebauungsplan „Benzäcker“
Die Gemeinde Neckarwestheim ist am Zweckverband mit Sitz in Mundelsheim beteiligt. Der Verband treibt die Entwicklung des geplanten Gewerbegebiets „Benzäcker“ an der Autobahnanschlussstelle Mundelsheim voran. Die Verbandsversammlung berät in einer kommenden Sitzung über den Entwurf des geplanten Bebauungsplans. Auch in diesem Bebauungsplanverfahren seien einige Hürden zu nehmen. Der zeitliche Horizont sehe eine Entwicklung in drei bis fünf Jahren vor. Frau Saur erkundigt sich, wie es zu der Beteiligung von 3,43 Prozent komme. Herr Winkler erläutert die historische Entwicklung aus dem Zweckverband Industriegebiet Besigheim und die Anpassung der Beteiligungsverhältnisse. Es herrsche durch die prozentuale Verteilung im Gremium des Zweckverbandes ein ausgeglichenes politisches Stimmverhältnis. Sie möchte wissen, welche Vorteile sich neben den Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde noch ergeben. Herr Winkler erläutert, dass der Zweckverband für die regionale Entwicklung förderlich sei. Neben den Gewerbesteuereinnahmen habe der Zweckverband Industriegebiet Besigheim und aller Voraussicht nach auch der Zweckverband in Mundelsheim für eine positive Entwicklung der Arbeitsplätze in der Region gesorgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bevollmächtigt die Vertreter der Gemeinde Neckarwestheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim“ in der Sitzung am 02.03.2026 folgenden Anträgen zuzustimmen:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage 13 vorgeschlagen, untereinander und gegeneinander abgewogen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ jeweils in der Fassung vom 26.05.2025/02.03.2026 werden gebilligt.
3. Die öffentliche Auslegung gemäß S 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß S 4 Abs. 2 des BauGB werden durchgeführt. Die Verbandsverwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Gemeindeverbindungsstraße Neckarwestheim – Leuchtmannshof
- Sanierung Teilstück
Ein Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße weist auf Höhe des Leuchtmannshofs eine Beschädigung durch Unterspülung auf. Das Teilstück soll saniert und mit einer technischen Anpassung vor weiteren Beschädigungen geschützt werden. Es sei geplant, das Regenwasser in Sohlschalen in den Häuserbach geleitet werden. Herr Rominger bittet darum darauf zu achten, dass der Kanalablauf sauber gehalten wird, damit keine Aufstauungen entstehen würden. In der weiteren Beratung ergibt sich die Meinung, dass man die Maßnahme nicht nur an den vordringlichsten Stellen, sondern auch dort ausführen solle, wo noch ein Mehrwert zu erwarten sei. Herr Jörger erklärt, eine Ausweitung der Maßnahme wäre grundsätzlich möglich, jedoch auch mit Mehrkosten verbunden.
Der Vorsitzende formuliert daraufhin den Beschlussantrag um.
Beschluss:
1. Den Auftrag für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Neckarwestheim – Leuchtmannshof erhält das Unternehmen Dervishaj GmbH aus Heilbronn zu einem Angebotspreis in Höhe von 52.637,87 EUR (incl. MwSt.). Auf Grundlage dieses Angebots kann der Bauabschnitt nach Ermessen der Verwaltung erweitert werden.
2. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Zahl notwendiger Stellplätze für Wohnungen in Neckarwestheim (Stellplatzsatzung)
In Neckarwestheim gibt es für das Gemeindegebiet eine Stellplatzsatzung, die im Normalfall 1,5 notwendige Stellplätze pro erstellter Wohnung vorschreibt. In Teilzonen gab es in den vergangenen Jahren Anpassungen, die im Einzelfall Abweichungen nach oben oder unten von der Standardregel zuließen. In der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einer weiteren Zonierung für einen Teilbereich in der Mühlstraße. Insgesamt sei in diesem Bereich die Parkplatzproblematik bekannt, sodass hier vorsorglich eine Regelung getroffen werden sollte.
Beschluss:
1. Es wird die aus Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Zahl notwendiger Stellplätze für Wohnungen in Neckarwestheim sowie der Abgrenzungs- und Zonierungsplan (Anlage 2) erlassen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Zahl notwendiger Stellplätze für Wohnungen in Neckarwestheim und der Abgrenzungs- und Zonierungsplan sind gemäß
§ 74 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB einen Monat öffentlich auszulegen.
3. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 4 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Bausachen
6. a Bauantrag auf Aufstellung eines Bürocontainers auf Anlagengelände des Reststoffbearbeitungszentrums, Flst. Nr. 2480/1, Im Steinbruch
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 35 i.V.m. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. b Bauantrag auf Aufstockung bestehendes Wohngebäude, Flst. Nr. 4018/31, Pirolweg
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 31 i.V.m. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
a) Glasfaserausbau in Neckarwestheim
Herr Winkler informiert über eine Informationsveranstaltung für die Gewerbetreibenden am 17.03.2026. Es seien noch geringe Hürden zu nehmen, um auch den Gewerbebereich vollständig ausbauen zu können. Im Nachgang bespricht das Gremium verschiedene Fragestellungen und Problempunkte des Ausbaus und bittet an dieser Stelle um Nachbesserung. Herr Winkler berichtet, wichtig sei, dass der Ausbau in diesem Jahr gut abgeschlossen werde. Einzelne Bürgerinnen und Bürger könnten sich bei Frau Born im Rathaus melden, wenn sie den Eindruck hätten, von der Deutschen GigaNetz vergessen worden zu sein. Die Verwaltung könne dann diesen Fällen im Austausch mit der Deutschen GigaNetz nochmals nachhaken.
b) Sanierungsgebiet „Ortsmitte III – Rathausstraße“
Bürgermeister Winkler berichtet von einem erfolgreichen Aufstockungsantrag der Gemeinde Neckarwestheim für das Sanierungsgebiet. Vom Land Baden-Württemberg seien weitere 700.000 Euro Finanzmittel bewilligt worden. Nach aktuellem Stand stünden somit noch Fördermittel von insgesamt 1,4 Millionen Euro zur Verfügung.



