Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Neckarwestheim

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Neues aus dem Rathaus

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Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2026

icon.crdate03.08.2026

Die Beschlüsse im Überblick

Bericht der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 29.07.2026, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses

1. Bürgerfragestunde
In der Bürgerfragestunde stand die geplante Errichtung des Rechenzentrums am GKN-Gelände im Fokus. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern und detaillierte Fragen zum Projekt, den wirtschaftlichen Auswirkungen sowie zu ökologischen und technischen Aspekten zu stellen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen primär die Sorgen um die Einschränkung der Lebensqualität der direkten Anwohner. Kritisch werden die potenzielle Lärmbelastung, die optische Gestaltung des Gebäudes sowie die Auswirkungen auf das lokale Mikroklima und die Umwelt gesehen. Insbesondere die Entfernung zur Wohnbebauung und die thermische Belastung durch die Kühlung des Zentrums wurden thematisiert. Zudem äußerten Bürger Zweifel an der Verlässlichkeit der Projektpartner und fragten nach möglichen Wertverlusten von umliegenden Immobilien.
Herr Winkler erläuterte, dass sich das Projekt derzeit in der Mitte des Verfahrens befinde und alle eingegangenen Einwendungen ernst genommen und in den Prozess integriert werden. Bei den technischen Fragen wurde unter anderem klargestellt, dass nach aktuellem Planungsstand keine Abluftkamine errichtet werden sollen, sondern die vorhandene Infrastruktur des ehemaligen Kernkraftwerks, primär für die Stromversorgung, genutzt werden. Bezüglich des Lärmschutzes betonte Bürgermeister Winkler, dass das sogenannte „Irrelevanzkriterium“ von 30 dBA im Bebauungsplan festgehalten werde, um unter den gesetzlichen Richtwerten zu bleiben und die Belastung für die Anwohner zu minimieren. 
Ein wesentlicher Punkt der Diskussion war die finanzielle Tragweite. Herr Winkler führte aus, dass die EnBW als Hauptanteilseigner eine zentrale Rolle einnehme. Die daraus resultierenden Gewerbesteuereinnahmen seien für die Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur in Neckarwestheim essenziell. Ohne weitere Investitionen der EnBW in das Gelände droht ein erheblicher Rückgang der Einnahmen im Gewerbesteuerbereich. Neckarwestheim habe sich durch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte einen Standard angeeignet, der ohne gute Einnahmen aus der Gewerbesteuer nicht zu finanzieren sei. 
Um die Transparenz zu erhöhen und den Dialog mit der Bevölkerung zu vertiefen, kündigte er folgende Maßnahmen an:
- Projekthomepage: Voraussichtlich Mitte August wird eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt, auf der alle relevanten Informationen und Dokumente zugänglich sind.
- Informationsveranstaltung: Im September findet eine Gemeinderatssitzung in der Reblandhalle statt, in der die verschiedenen Projekte, die derzeit in der Beratung sind, noch einmal einzeln vorgestellt werden. Die Bürgerbeteiligung sei ein integraler Bestandteil des weiteren Bebauungsplanverfahrens. Man versuche, eine Lösung zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Notwendigkeiten als auch den Interessen der Anwohner gerecht wird.
Anmerkung der Redaktion: Im öffentlichen Sitzungsprotokoll sind die Ausführungen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger ausführlicher dargestellt. Das Protokoll kann auf dem Rathaus eingesehen werden.

2. Ausscheiden der Gemeinderätin Lisa Reinemann aus dem Gemeinderat
Die Gemeinderätin Lisa Reinemann wird bald ihren Hauptwohnsitz verlegen und verliert damit die Wählbarkeit als Gemeinderätin, sodass sie damit aus dem Gremium ausscheiden wird. In Vorgriff des Umzugs hat Frau Reinemann die Zustimmung zum Austritt aus dem Gemeinderat bereits vor der Sommerpause beantragt. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag von Frau Reinemann zum Ausscheiden aus einem wichtigen Grund zu.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Frau Lisa Reinemann, das Gemeinderatsmandat beenden zu können, zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Nachrücken von Frau Juliane Hoff in den Gemeinderat
- Feststellung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von Hinderungsgründen
- Einführung und Verpflichtung

- Neubesetzung der Ausschüsse
Die frei gewordene Stelle im Gemeinderat wurde im Anschluss an das Ausscheiden von Gemeinderätin Reinemann nachbesetzt. Die Nachrückerin auf der Gemeinderatsliste der SPD ist Frau Juliane Hoff. Der Gemeinderat stellte per Beschluss fest, dass keine Hinderungsgründe für den Einzug von Frau Hoff in das Gremium vorliegen. Anschließend wurde Frau Hoff durch Bürgermeister Winkler auf Ihre Gemeinderatstätigkeit verpflichtet. Zudem wurde aufgrund des Wechsels die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und externer Gremien neu beschlossen. 
Beschluss:
1. Gemäß § 29 Abs. 5 stellt der Gemeinderat fest, dass kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 GemO zum Einzug von Frau Juliane Hoff in den Gemeinderat besteht.
2. Frau Hoff rückt als Ersatzbewerberin gemäß § 31 Abs. 2 der GemO mit sofortiger Wirkung in den Gemeinderat nach.
3. Frau Hoff rückt, wie in der Anlage aufgeführt, in die bestehenden Ausschüsse und Gremien des Gemeinderates nach.
Abstimmungsergebnis: 
1. und 2. Einstimmig
3. Einstimmig (inkl. GRin Hoff)

4. Öffentliche E-Ladesäulen im Gemeindegebiet
- Übergabe an einen Dienstleister

Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Sicherstellung einer professionellen Wartung sowie eines künftigen Ausbaus übergab die Gemeinde Neckarwestheim den Betrieb ihrer drei Ladesäulen an einen regionalen Dienstleister. Die Standorte blieben unverändert, wobei die Möglichkeit für weitere Ladepunkte bestehen blieb. Im Zuge des Verkaufs wurde eine entsprechende Sonderabschreibung für den Erwerb der Ladesäulen im Haushalt veranschlagt. Für die Bürgerinnen und Bürger wird ein vergünstigter Tarif ohne Blockiergebühren vorgesehen, der über einen Ladechip genutzt werden kann.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Ladesäulen am Marktplatz, der Reblandhalle und im Wacholderweg an die Fa. smopi - Multi Chargepoint Solution GmbH zu den beschriebenen Konditionen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Fa. smopi - Multi Chargepoint Solution GmbH für die Flächen der betroffenen Standorte über die beschriebene Laufzeit zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
– Abstimmungsverhalten der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung
– Weiteres Vorgehen im Bereich der Gesellschaften Liebenstein

Der Gemeinderat beriet über den Jahresabschluss 2025 sowie die künftige Ausrichtung der Schloss Liebstein GmbH & Co. KG. Trotz eines geringfügigen Verlusts blieb die Liquidität stabil; zudem konnten durch den Verkauf von Waldgrundstücken an die Mayer Investoren die Unterhaltskosten der Grundstücke zukünftig übergeben werden. Die Sanierungsmaßnahmen am Schloss werden voraussichtlich im Herbst fortgeführt. Rüdiger Braun als Geschäftsführer der Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG blickte auf eine bewegte Zeit zurück, die die Gesellschaft durchlief. Aus seiner Sicht wurde ein guter Partner gefunden, mit dem nun in die Zukunft geblickt werden kann. Für die Gemeinde war es die richtige Strategie, das Schloss in neue Hände zu geben. Er bedankte sich für die zehnjährige konstruktive und gute Zusammenarbeit.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG folgenden Anträgen zuzustimmen: 
– der Genehmigung des Jahresabschlusses 2025 
– der Entlastung der Geschäftsführung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zum Austritt der Beteiligungs-GmbH aus der Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG zu fassen. Ebenso wird der Bürgermeister ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungs-GmbH dem Liquidationsbeschluss zum 31.12.2026 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Bebauungsplan „Rohr/Hart – 2. Bauabschnitt"
– Satzungsbeschluss

Nach langer Verzögerung konnte die Verwaltung die bestehenden Hindernisse für die Erschließung des weiteren Bauabschnitts in Rohr/Hart überwinden. Insbesondere der naturschutzrechtliche Ausgleich und die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern waren langwierig. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss, sodass nun die Umlegung der Grundstücke erfolgen kann. Im Anschluss muss noch eine archäologische Untersuchung des Plangebiets erfolgen, bevor mit der Erschließung begonnen werden kann. Realistischerweise können die Arbeiten im Frühjahr 2028 beginnen, sodass im Laufe des Jahres 2027 das Vergabeverfahren für die Bauplätze starten kann. Das Gremium tauschte sich über die vorherrschenden Regelungen zu den PKW-Stellplätzen gemeinschaftlich aus. 
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Rohr/Hart – 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 29.07.2026 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
2. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.07.2026 werden nach § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Baugebiet „Waldweg III“
– Ringschluss Wilhelm-Maybach-Straße / Einbau des Feinbelags

Im April dieses Jahres hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Leistungen für den Einbau des Feinbelags im Gewerbegebiet „Waldweg III“ – Ringschluss Wilhelm-Maybach-Straße auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgte und es fand eine Submission statt. Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse informiert und das weitere Vorgehen zur Durchführung der Arbeiten beraten. Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob bereits alle Hausanschlüsse hergestellt wurden, antworte Bauamtsleiter Jörger, dass dies bereits erfolgt sei. 
Beschluss: Den Auftrag für den Einbau des Feinbelags im Baugebiet „Waldweg III“ erhält die Fa. Albert Amos GmbH aus Brackenheim mit einer Angebotssumme in Höhe von 85.599,99 EUR (inkl. MwSt.)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Kindergarten Königskinder, Wiesenstraße
– Teilsanierung der Außenfassade

Im Kindergarten in der Wiesenstraße ist ein Teil der Fassade schadhaft. Die Verwaltung hat zwei Firmen angefragt, die Reparaturarbeiten durchzuführen. Der Vorsitzende stellt klar, dass es sich hierbei auch um eine Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht handele. Die schadhaften Stellen, die teilweise auf einen Specht zurückzuführen seien, würden repariert. Um hier Abhilfe zu verschaffen, werde ein Putzgewebe eingearbeitet. 
Beschluss: Den Auftrag für die Sanierung der Außenfassade des Kindergartens „Königskinder“ erhält die Fa. Hans Scholl GmbH mit einer Angebotssumme in Höhe von 23.603,65 EUR (inkl. MwSt.)
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen

9. Regenüberlaufbecken Richtung Kläranlage
– Einbau von Rührwerken

Zwischen dem Baugebiet „Kirschen-West“ und der Kläranlage Neckarwestheim befindet sich ein unterirdisches Regenüberlaufbecken (RÜB). Es hat die Aufgabe, bei intensiven Niederschlägen überschüssiges Abwasser aufzufangen und es kontrolliert an die Kläranlage abzugeben. Ist die Kapazität des RÜB erreicht, kommt es zu einem Überschlag und ungeklärtes Abwasser gelangt in den Neckar. Deswegen ist für den Betrieb eines RÜB eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für dieses läuft aktuell ein Neugenehmigungsantrag beim Landratsamt Heilbronn. Um die wasserrechtliche Erlaubnis weiterhin zu erlangen, ist der Einbau von Rührwerken erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem Einbau zu. 
Beschluss:
1. Dem Einbau der Rührwerke wird nach den Planungen des Ingenieurbüros i-Motion aus Ilsfeld zugestimmt (Baubeschluss).
2. Die erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben.
3. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Gemeindearchiv Neckarwestheim
- Sichtung der Schriftgutregistraturen und Erstellung eines 3. elektronischen Findbuchs

Gemäß dem Landesarchivgesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, den ordnungsgemäßen Eingang, die Bearbeitung und den Ausgang von Schriftgut sicherzustellen (Registratur). Zudem sind sie verpflichtet, Unterlagen, die aufgrund ihres rechtlichen, historischen oder kulturellen Wertes dauerhaft aufzubewahren sind, unter geeigneten Bedingungen (Klima, Licht, Schädlingsbekämpfung) zu verwahren. Die archivwürdigen Unterlagen sollen so erschlossen und bereitgestellt werden, dass das Archivgut recherchierbar ist. Das Archiv der Gemeinde stößt an seine Kapazitätsgrenze. Der Gemeinderat tauschte sich über die Durchführung von Arbeiten an der Registratur und dem Gemeindearchiv durch das Kreisarchiv aus. Mit diesen Arbeiten soll das Gemeindearchiv langfristig an Ort und Stelle bleiben können. Zudem wird ein neues Findbuch Nr. 3 aus dem neuen Archivmaterial erstellt werden. Anschließend beabsichtige man, das künftige, vorwiegend digitale Schriftgut, nur noch digital zu archivieren.
Beschluss: Das Kreisarchiv beim Landratsamt Heilbronn wird mit der Sichtung und Bewertung des Schriftguts im Rathaus Neckarwestheim und der Erstellung eines Findbuches Nr. 3 zu den geschätzten Kosten in Höhe von 68.500,00 EUR beauftragt. Das Kreisarchiv ist darauf hinzuweisen, dass es die Verwaltung bei absehbaren höheren Kosten zeitnah unterrichten hat.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Freiwillige Feuerwehr Neckarwestheim
- Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS)

Die ureigensten Einsätze der Feuerwehr wie Brände, öffentliche Notstände oder die Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen sind im Normalfall kostenlos. In gewissen Fällen (u. a. durch Fehlalarmierung oder beim Unfall von Fahrzeugen oder Gefahrstoffen) kann jedoch eine Kostenersatzforderung von der Gemeinde an den Verursacher erfolgen. Hierfür werden den einzelnen Einsatzmitteln (Personen, Fahrzeuge) Kostensätze hinterlegt. Dem Gremium wurde die neue Feuerwehr-Kostenersatzsatzung vorgestellt und die Anpassung dieser Kostensätze erläutert. Zudem mussten in die Neufassung weitere Gerätschaften mit aufgenommen werden.
Beschluss: Die Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr wird entsprechend Anlage 1 und 2 beschlossen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12. Genehmigung zur Annahme von Spenden, 1. Halbjahr 2026
Der Vorsitzende stellt in regelmäßigen Abständen die eingegangenen Spenden dem Gremium vor und bittet um deren Genehmigung. 
Beschluss: Der Annahme der Spenden wird zugestimmt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig 

13. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse, 1. Halbjahr 2026
In regelmäßigen Abständen berichtet die Gemeindeverwaltung in öffentlicher Sitzung darüber, welche Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung getroffen wurden. Oft geht es im nicht öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung um Sachverhalte, die es aufgrund schützenswerter Bereiche von einzelnen Personen erfordern, nicht öffentlich verhandelt zu werden. Der Vorsitzende erstatte Bericht über die nicht öffentlichen gefassten Beschlüsse.
Kenntnisnahme

Bausachen
14.a Bauvoranfrage auf Neubau Wohngebäude, Flst. Nr. 117, Jägerhof
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 34 i.V.m. § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
14.b Bauantrag auf Anbau an best. Wohnhaus, Wohnraumerweiterung und neuer Balkon im EG, Flst. Nr. 571/5, Mühlstr.
Beschluss: Kenntnisnahme
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
14.c Bauantrag auf Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und 3 PKW-Stellplätzen, Flst. Nr. 43, Reblandstr.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung nach § 36a Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15. Bekanntgaben und Verschiedenes
a) Bahnschaltanlage

Herr Winkler berichtet, dass am 17. August die Arbeiten für die Auslagerung der Schaltanlage der Deutschen Bahn aus dem Kraftwerksgelände beginnen. Aufgrund des Rückbaus von GKN muss die Bahnschaltanlage aus dem bestehenden Kernkraftwerkgelände verlegt werden. Die Bauphase ist bis Mai 2028 vorgesehen.
b) Radweg Talheim
Herr Winkler erklärt, dass es in der Radwegplanung nach Talheim wieder Bewegung gäbe. Wohl zeichne sich ab, dass eine Anpassung bei den Förderkriterien, den Grunderwerb reduzieren würde und damit das Projekt wieder in die Machbarkeit bringen würde. Bisher sei es am Grunderwerb gescheitert. Eine Förderung in Höhe von 90 % sei möglich; die verbleibenden Baukosten würden auf die drei beteiligten Kommunen aufgeteilt werden.
c) Glasfaserausbau 
Im Bereich des Glasfaserausbaus stellt Bürgermeister Winkler fest, dass sich die Kommunikation mit den Beteiligten weiterhin schwierig gestaltet. Die Verwaltung werde aber weiterhin am Ball bleiben, um einen flächendeckenden Ausbau sicherzustellen.
d) Personalveränderungen
Bürgermeister Winkler gibt bekannt, dass Herr Schmidtke zum Jahresende die Nachfolge von Frau Lange-Alber antreten werde. Zudem ist der kommunale Ordnungsdienst wieder besetzt; die neuen Mitarbeiter Herr Bartenbach und Herr Bergmann üben die Tätigkeit künftig als Minijob in Neckarwestheim aus.
e) Betreuungsgebühren
Abschließend berichtet Bürgermeister Winkler, dass der Empfehlung der Landesverbände gefolgt wurde und entsprechend neue Betreuungsgebühren festgelegt wurden. Der Gemeinderat hat sich vor einigen Jahren dazu entschieden, den Vorschlägen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände zu folgen. Der Kindergartenausschuss wurde bereits im Vorfeld informiert. Die neuen Beiträge gelten zum neuen Kindergartenjahr und wurden für die kommenden zwei Jahre festgelegt.

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