Neues aus dem Rathaus
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Landtagswahl am 14.03.2021
Am 14.03.2021 finden die Landtagswahlen in Baden-Württemberg statt. Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies nach der Landeswahlordnung persönlich oder schriftlich durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form auf dem Rathaus bei Herrn Flaig, Frau Henn oder Frau Lange-Alber beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Zudem bieten wir Ihnen die Beantragung der Briefwahl bequem per Internet an:
Hier gehts zur elektronischen Beantragung (Weiterleitung auf die Internetseite der Domain dvvbw.de, auf der ein technischer Dienstleister den Antragsprozess abbildet.)
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben tragen Sie in das Antragungsformular ein. Zur Beantragung der Unterlagen ist Ihre Wählernummer, die auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben eingetragen ist, notwendig.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Botendienst zugestellt. Fragen zum Antragsverfahren beantworten wir Ihnen gerne.
Weitere Hinweise und Informationen zur kommenden Landtagswahl finden Siehier.