Barrierefreiheit: Gemeinde Neckarwestheim

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Ohne Schranken im Netz

Der Internetauftritt der Gemeinde Neckarwestheim ist barrierefrei aufgebaut. Barrierefrei bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind. Blinde und sehbehinderte Besucher des Internetauftritts lassen sich die Inhalte durch so genannte Screenreader vorlesen oder in Blindenschrift ausgeben. Die Programmierung der Homepage der Gemeinde Neckarwestheim unterstützt die problemlose Ausgabe der Inhalte dieser Geräte. Willkommener Nebeneffekt: Durch die hochwertige Programmierung können die Inhalte zum großen Teil auch von tragbaren Mini-Computern, so genannten PDAs (Persönliche Digitale Assistenten), abgerufen werden.

Bereits bei der Gestaltung des Layouts werden Kontraste, Schriftgrößen und gutlesbare Schriftarten eingesetzt und die gute Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beachtet. Sollten die Inhalte dennoch zu klein dargestellt sein, kann der Nutzer mit einem Klick Texte und Bilder, d.h. die gesamte Seite vergrößern oder verkleinern. Nutzer, die durch ihre Behinderung in der Mobilität eingeschränkt sind, können innerhalb der Homepage ganz ohne Einsatz der Maus surfen. Denn die einzelnen Internetseiten können durch den Einsatz von Tastaturabkürzungen angewählt werden. Viele weitere Details wie Bildbeschreibungen, die Verwendung ausschließlich deutscher Sprache und die Kennzeichnung von Links erleichtern Menschen mit Behinderungen das Besuchen dieses Internetauftritts. Dabei wünschen wir jedem Nutzer viel Vergnügen.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 12339375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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