Gutachterausschuss: Gemeinde Neckarwestheim

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Gemeinsamer Gutachterausschuss Weinsberger Tal und Schozachtal

Die 15 Städte und Gemeinden des Weinsberger Tals und Schozachtals haben im Jahr 2020 einen gemeinsamen Gutachterausschusses gebildet, der seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Weinsberg beheimatet. Damit hat die Gemeinde Neckarwestheim mit Wirkung zum 01.04.2020 das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gutachterwesen (§§ 192 bis 197 BauGB) vollumfänglich auf die Stadt Weinsberg übertragen.

Der gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unabhängige Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden.

Einen Antrag hierfür erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.

Stadt Weinsberg
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Marktplatz 11
74189 Weinsberg
Telefonnummer: 07134 53130-10
Faxnummer: 07134 53130-20
E-Mail schreiben

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Weinsberg.
Zur Homepage der Stadt Weinsberg​​​​​​​

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal (Gutachterausschussgebührensatzung) (PDF-Dokument, 617,72 KB, 28.05.2020)

Erstreckungssatzung/pdf (PDF-Dokument, 343,70 KB, 15.05.2020)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung/pdf (PDF-Dokument, 281,33 KB, 04.05.2020) für die Einrichtung eines gemeinsamen
Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle

Satzung zur Erstreckung der Gutachterausschussgebührensatzung auf das Gebiet der Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot

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