Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Eppingen
28 Städte und Gemeinden haben sich zum 01.01.2024 zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Eppingen zusammengeschlossen. Damit hat die Gemeinde Neckarwestheim mit Wirkung zum 01.01.2024 das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gutachterwesen (§§ 192 bis 197 BauGB) vollumfänglich auf die Stadt Eppingen übertragen.
Der gemeinsame Gutachterausschuss erstellt unabhängige Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden.
Weitere Informationen folgen in Kürze.